Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

BigPics Fotostudio / Patrice Grünig Fotograf

1. Einleitung
2. Allgemeines
3. Leistungen
4. Preise und Zahlungskonditionen
5. Pflichten und Verantwortung Kunde
6. Verwendung der fotografischen Arbeit durch den Kunden
7. Haftung und Gewährleistung
8. Geheimhaltung, Datenschutz
9. Abnahme / Vertragsrücktritt
10. Eigentumsvorbehalt / Nutzungsrechte
11. Gerichtsstand
12. Teilnichtigkeit

1 Einleitung

Diese Bedingungen dienen der Klarheit in der Beziehung zwischen Aufraggeber und Auftragnehmer. Dabei soll niemand bevorzugt oder benachteiligt werden. Es geht darum, unangenehme Überraschungen auszuschliessen und eine gute Zusammenarbeit zu garantieren.

2 Allgemeines

Mit der Auftragserteilung an BigPics Fotostudio, gleichgültig in welcher Form diese erfolgt, erkennt der Kunde

diese allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Dauer der gesamten Geschäftsbeziehung an. Abweichungen von diesem Vertrag sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart wurden.

3 Leistungen

1) Vorbehältlich schriftlicher Vorgaben des Kunden bleibt die Gestaltung der fotografischen Arbeit voll und ganz dem Ermessen des Fotografen überlassen. Insbesondere steht ihm die alleinige Entscheidung über die technischen und künstlerischen Gestaltungsmittel wie zum Beispiel Beleuchtung und Bildkomposition zu.

2) Bei der Ausführung der fotografischen Arbeit kann der Fotograf Hilfspersonen seiner Wahl einsetzen.

3) Die Fotoapparate und –materialien sowie die sonstigen Geräte, die für die fotografische Arbeit nötig sind, werden vom Fotografen besorgt.

4) Vorbehältlich gegensätzlicher schriftlicher Vereinbarung ist der Kunde dafür verantwortlich, dass die zur fotografischen Arbeit nötigen Orte (Locations), Gegenstände und Personen rechtzeitig zur Verfügung stehen.

5) Verschiebt der Kunde eine Aufnahmesitzung weniger als zwei Tage vor ihrem Termin auf ein späteres Datum oder kommt er seinen Verpflichtungen gemäss Ziffer 4 nicht nach, so hat der Fotograf Anspruch auf Ersatz der bereits angefallenen Kosten (inkl. Drittkosten). Zusätzlich steht ihm eine Entschädigung zu. Diese beträgt 50% des Honorars, welches gemäss Tarif für die Ausführung der ausgefallenen Aufnahmesitzung geschuldet wäre.

6) Die Regel der Ziffer 5 gilt auch, wenn eine Aufnahmesitzung weniger als zwei Tage vor Beginn der Aufnahmesitzung wegen ungünstiger Wetterverhältnisse auf ein späteres Datum verschoben wird.

7) Erfüllungsort ist der Geschäftssitz des Fotografen. Falls der Kunde den Fotograf bittet, ihm die geleistete fotografische Arbeit, oder Exemplare dieser Arbeit zuzusenden, gehen die Risiken des Transports auf den Kunden über.

4 Preise und Zahlungskonditionen

– Das Honorar wird nach Lieferung des Werks in Rechnung gestellt.

– Bei Privatpersonen gilt, Barzahlung bevor das Endprodukt abgegeben wird.

– Die Zahlungsfrist beträgt 10 Tage.

– Als Zahlungsweisen werden akzeptiert: Zahlung per Rechnung oder in bar.

5 Pflichten und Verantwortung Kunde

– Der Kunde ist verpflichtet, von allen Daten, die er – gleichgültig in welcher Form – an BigPics Fotostudio sendet,

Sicherheitskopien zu erstellen. BigPics Fotostudio haftet nicht für den Verlust oder die Veränderung der Daten.

– Der Kunde versichert gegenüber BigPics Fotostudio, dass sämtliche zur Verfügung gestellte Inhalte frei benutzt

und bearbeitet werden können. Der Kunde versichert, dass er über alle erforderlichen urheberrechtlichen Nutzungsrechte verfügt.

6 Verwendung der fotografischen Arbeit durch den Kunden

Im allgemeinen

– Der Kunde darf die fotografische Arbeit nur zu dem mit dem Fotografen vereinbarten Zweck verwenden. Jede vereinbarungswidrige Verwendung verpflichtet den Kunden, dem Fotografen eine Entschädigung in der Höhe von 150% des gemäss SAB-Tarif (Schweizerische Arbeitsgemeinschaft der Bild-Agenturen und –Archive) dafür geschuldeten Entgelts zu bezahlen.

– Nur der Kunde ist berechtigt, im Rahmen der mit dem Fotografen getroffenen Vereinbarung von der fotografischen Arbeit Gebrauch zu machen. Ohne gegenseitige schriftliche Vereinbarung ist der Kunde nicht berechtigt, Dritten das Recht auf Verwendung der fotografischen Arbeit zu überlassen.

– Der Kunde hat bei der mit dem Fotografen bestimmte Verwendung des Werks den Namen des Fotografen in geeigneter

Form zu erwähnen. Mit vorgestelltem Zeichen oder mit einem ähnlichen, mit dem Fotografen vereinbarten Vermerk.

Bei Weglassung des Vermerks schuldet der Kunde zusätzlich zum vereinbarten Honorar eine Entschädigung

im Umfang von 50% des Honorars, welches für die widerrechtliche Verwendung der fotografischen Arbeit zu bezahlen wäre.

– Die Bestimmungen des Bundesgesetzes vom 9. Oktober 1992 über das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (URG) bleiben vorbehalten.

Rechte Dritter

– Wenn der Kunde dem Fotografen angegeben hat, welche Personen im Rahmen der fotografischen Arbeit zu fotografieren sind, hat der Kunde dafür zu sorgen, dass diese Personen ihre Zustimmung zum Gebrauch gegeben haben,

den der Kunde von ihrem Bild im Rahmen der Verwendung der fotografischen Arbeit machen will.

– Wenn der Kunde dem Fotografen Gegenstände übergeben oder ihm bestimmte Orte angegeben hat, die im Rahmen der fotografischen Arbeit fotografiert werden sollen, hat der Kunde dafür zu sorgen, dass kein Recht Dritter dem Gebrauch entgegensteht, den der Kunde von dem Bild dieser Gegenstände oder Orte (Locations) im Rahmen der Verwendung der fotografischen Arbeit machen will.

– Falls die in den beiden vorstehenden Absätzen vorgesehenen Verpflichtungen verletzt werden, verpflichtet sich der Kunde, dem Fotografen jeden Schadenersatz zurück zu erstatten, zu dem dieser zugunsten der Berechtigten verurteilt werden könnte, und ihn für sämtliche Kosten der Prozessführung gegen die Berechtigten zu entschädigen.

7 Haftung und Gewährleistung

– Die Nutzung der von BigPics erbrachten Dienstleistungen erfolgt auf eigenes Risiko des Kunden.

– BigPics Fotostudio haftet, einschliesslich einer Mängelhaftung, nur für vorsätzliches und grobfahrlässiges Verhalten.

Die Haftungsbeschränkung gilt auch für das Verhalten seiner Angestellten und Hilfspersonen.

– BigPics Fotostudio haftet in keinem Fall für entgangenen Gewinn und Folgeschäden.

– BigPics Fotostudio haftet nicht für Schädigungen und Missbrauch durch Dritte.

– Die Gewährleistungsfrist für die von BigPics Fotostudio erbrachten Leistungen beträgt sechs Werktagen ab Lieferdatum des Werks. Mängelrügen haben unverzüglich schriftlich zu erfolgen und sind vom Kunden stets aussagekräftig zu dokumentieren. Ansonsten gilt die fotografische Arbeit als genehmigt und es können keine Ansprüche mehr geltend gemacht werden.

8 Geheimhaltung, Datenschutz

BigPics Fotostudio führt den Auftrag mit grösstmöglicher Sorgfalt aus. Vorlagen, Unterlagen, Muster und Daten(

träger) werden pfleglich behandeln. Dem BigPics Fotostudio übergebenen Informationen gelten nicht als vertraulich, falls nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.

9 Abnahme / Vertragsrücktritt

Tritt der Auftraggeber vom Vertrag zurück oder nimmt er die fertig gestellten Fotos nicht an (z.B. wegen plötzlicher Meinungsänderung / plötzliches nicht mehr gefallen von Kundenseite, obwohl die Ware den vereinbarten Leistungen entspricht), so gerät der Auftraggeber in Abnahmeverzug. Im Falle des Abnahmeverzuges ist BigPics Fotostudio berechtigt, auf Vertragserfüllung zu bestehen oder ersatzweise Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.

Als Schadensersatz kann Patrice Grünig Inhaber von BigPics Fotostudio 75% des, dem Auftrag zugrunde liegenden, Kaufpreises gegenüber dem Kunden einfordern.

10 Eigentumsvorbehalt / Nutzungsrechte

– Patrice Grünig / BigPics Fotostudio bleibt auch nach Zahlung des Auftraggebers alleiniger Eigentümer der Rechte an erstellten Fotografien.

– Der Fotograf behält das Recht, die fotografische Arbeit in jeder Form und auf jedem Träger (insbesondere im Internet) zu veröffentlichen, sie Dritten zugänglich zu machen, Dritten eine ausschliessliche oder nichtausschliessliche Lizenz zur Verwendung der fotografischen Arbeit zu gewähren oder Dritten Exemplare der fotografischen Arbeit zu übergeben.

Dieses Recht des Fotografen unterliegt jedoch der vorherigen Zustimmung des Kunden. Der Kunde verpflichtet

sich, seine Zustimmung nicht ohne wichtigen Grund zu verweigern; der Kunde, der seine Zustimmung nicht ausdrücklich und schriftlich innerhalb von dreissig Tagen seit dem Bewilligungsgesuch des Fotografen verweigert oder einschränkt, gilt als mit der jeweiligen Verwendung einverstanden.

– Im Falle der Verwendung der fotografischen Arbeit durch den Fotografen im Sinne des vorstehenden Absatzes hat sich der Fotograf zu vergewissern, dass durch die beabsichtigte Verwendung kein Recht Dritter an der Abbildung von Personen, Gütern oder Orten verletzt wird.

– Der Fotograf hat das Recht, insbesondere in Veröffentlichungen (Internet, Drucksachen), bei Ausstellungen und bei Gesprächen mit potentiellen Kunden auf die Zusammenarbeit mit dem Kunden und auf die für ihn geschaffene fotografische Arbeit als Referenz hinzuweisen.

11 Gerichtsstand

Diese Geschäftsbedingungen unterliegen ausschliesslich schweizerischem Recht.

12 Teilnichtigkeit

Sollte in diesen Bedingungen eine unwirksame Regelung enthalten sein, gelten alle übrigen gleichwohl. Die unwirksame Regelung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der betreffenden Formulierung am nächsten kommt.

BigPics Fotostudio, Patrice Grünig, Haupstrasse 33, 4628 Wolfwil SO

Tel. +41 79 927 32 39 / info(a)bigpics.ch